Hilfe bei den unternehmerischen Pflichten des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG
Die Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) nach einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (”Sifa”€) und einem Betriebsarzt ist gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen eine nicht nur organisatorische Belastung. Um diese Belastung möglichst gering zu halten, bieten wir bei der Erfüllung dieser Pflichten der Einfachheit halber eine schlanke Betreuung, die sich an den Minimalforderungen des Gesetzes orientiert, aus einer Hand an.
Übernahme der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Der Zeitaufwand richtet sich nach den Mindestvorschriften der BGV A6, A7 Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten sind sehr unterschiedlich.
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